Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agrarboden GmbH & Co. KG
1. Inhalt der Angebote
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweils angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an den Kauf-/Pacht-/Mietinteressenten weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.
2. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer/Pächter/Mieter eine Provision in unten genannter Höhe zu zahlen. Da wir regelmäßig vom Eigentümer mit dem Vertrieb der Immobilie beauftragt sind, ist uns auch erlaubt, für die andere Hauptvertragspartei als Vermittlungsmakler tätig zu sein.
3. Weitergabeverbot
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für den Kauf-/Pacht-/Miet-interessenten bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten ist der Kauf-/Pacht-/Miet-interessent ebenfalls provisionsverpflichtet.
4. Provisionshöhe
Wir erheben vom Käufer/Pächter/Mieter nach erfolgreichem Abschluss (Zustandekommen eines Kauf-/Pacht-/Mietvertrages) eine einmalige Provision in folgender Höhe des Kaufpreises zuzüglich kaufpreisgleicher Leistungen, z.B. Übernahme von Verbindlichkeiten, bzw. des Preises für eine Pachtübernahme (Zession) bzw. bei Verpachtungen/-mietungen der 5- bis 10-fachen Jahrespacht inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer:
- Immobilienkauf und Pachtübernahme (Zession) in alten Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holstein und Niedersachsen: 3,57%
- Immobilienkauf und Pachtübernahme (Zession) in neuen Bundesländern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im Ausland: 5,95%
- Verpachtungen/-mietungen mit Vertragslaufzeit bis 9 Jahre: 3,57 % der 5-fachen Jahrespacht
- Verpachtungen/-mietungen mit Vertragslaufzeit länger 9 Jahre: 3,57 % der 10-fachen Jahrespacht
Abweichungen von der vorgenannten Regelung behalten wir uns bei bestimmten Vermittlungsobjekten vor und werden rechtzeitig dem Kaufinteressenten angezeigt. Die Provision gilt als verdient und fällig bei Abschluß des entsprechenden Kauf- oder Pacht- oder Mietvertrages.
5. Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluß erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, daß das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muß.
6. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz (Beckum) der Agrarboden GmbH & Co. KG.


