Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agrarboden GmbH & Co. KG
1. Inhalt der Angebote
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweils angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an den Kauf-/Pacht-/Mietinteressenten weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.
2. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer/Pächter/Mieter eine Provision in unten genannter Höhe zu zahlen. Da wir regelmäßig vom Eigentümer mit dem Vertrieb der Immobilie beauftragt sind, ist uns auch erlaubt, für die andere Hauptvertragspartei als Vermittlungsmakler tätig zu sein.
3. Weitergabeverbot
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für den Kauf-/Pacht-/Mietinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten ist der Kauf-/Pacht-/Mietinteressent ebenfalls provisionsverpflichtet.
4. Provisionshöhe
Wir erheben vom Käufer/Pächter/Mieter nach erfolgreichem Abschluss (Zustandekommen eines Kauf-/Pacht-/Mietvertrages) eine einmalige Provision in folgender Höhe des Verkaufspreises bzw. bei Verpachtungen/-mietungen der 5-fachen bzw. 10-fachen Jahrespacht inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer:
| Immobilienkauf in den alten Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holstein und Niedersachsen: | 3,57 % | |
| Immobilienkauf in den neuen Bundesländern, Schleswig-Holstein,Niedersachsen und im Ausland: | 5,95 % | ||
| Verpachtungen/-mietungen mit Vertragslaufzeit bis 9 Jahre: | 3,57 % | * | |
| Verpachtungen/-mietungen mit Vertragslaufzeit länger 9 Jahre: | 3,57 % | ** | |
| Prämienrechte: | 11,90 % | ||
| * der 5-fachen Jahrespacht | |||
| ** der 10-fachen Jahrespacht | |||
Abweichungen von der vorgenannten Regelung behalten wir uns bei bestimmten Vermittlungsobjekten vor und werden rechtzeitig dem Kaufinteressenten angezeigt. Die Provision gilt als verdient und fällig bei Abschluß des entsprechenden Kauf- oder Pacht- oder Mietvertrages.
5. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz (Beckum) der Agrarboden Land- und Forstgütervermittlung.

